Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist.
In der Rechtssprache wird ...
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Ehebruch heute nur in rechtlichen Zusammenhängen verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind.
In der Rechtssprache wird unter Ehebruch nur der Beischlaf (vaginaler Geschlechtsverkehr zwischen Frau und Mann) verstanden. Dennoch gelten auch andere sexuelle Handlungen einer verheirateten mit einer dritten Person als Verstoß gegen die ehelichen Pflichten.